Im Jahr 2026 kommt eine bedeutende Neuerung auf alle Immobilien-Eigentümer zu: Ab Mai 2026 wird in der gesamten EU eine einheitliche Form des Energieausweises eingeführt – und das hat spürbare Auswirkungen für den Verkauf, die Vermietung und auch für Sanierungs- und Renovierungsprojekte.
🔍 Was ist neu beim Energieausweis?
Der wichtigste sichtbare Unterschied: Die Effizienzklassen werden neu geordnet. Statt der bisherigen Skala von A+ bis H gibt es künftig nur noch die Klassen A bis G, wobei:
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A ausschließlich für Null-Emissionsgebäude reserviert ist,
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G die energetisch schlechtesten Gebäude abbildet,
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und die Klassen B bis F die übrigen Gebäude in ungefähr gleich große Gruppen einteilen.
Diese neue Struktur soll Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern – sei es beim Kauf einer Immobilie oder beim Abschluss eines Mietvertrags.
📜 Wann brauche ich den Energieausweis?
Die Vorlage eines gültigen Energieausweises war bislang vor allem Pflicht bei:
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Verkauf,
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Vermietung,
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Verpachtung von Gebäuden.
Ab Mai 2026 erweitert sich diese Pflicht. Zusätzlich muss ein Energieausweis künftig vorgelegt werden, wenn:
✔ Mietverträge verlängert werden,
✔ größere Renovierungen stattfinden – definiert als wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehülle oder ein Viertel des Gebäudewerts saniert wird.
Für Eigentümer bedeutet das: Frühzeitig planen und den Ausweis rechtzeitig einholen, bevor neue Verträge unterschrieben oder Renovierungsarbeiten begonnen werden.
🧾 Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis
Auch mit den neuen Regeln bleiben zwei Ausweistypen erhalten:
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Verbrauchsausweis: Er basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre.
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Bedarfsausweis: Er ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustands und der Heiztechnik.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Bedarfsausweis oft Pflicht, da er eine realistischere Einschätzung der energetischen Situation gibt – unabhängig vom Nutzerverhalten.
💡 Was bedeutet das für Eigentümer praktisch?
Hier einige Tipps für Haus- und Wohnungseigentümer:
📌 1. Energieausweis nicht vergessen
Auch bei Verlängerungen von Mietverträgen oder bei Sanierungen brauchen Sie künftig einen gültigen Ausweis. Fehlt dieser, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
📌 2. Rechtzeitige Planung
Da ein Energieausweis oft erst nach einer Analyse oder sogar nach einer Vor-Ort-Begehung erstellt wird, lohnt es sich, frühzeitig einen Fachberater oder Energieberater zu beauftragen.
📌 3. Nutzen Sie den Ausweis für Modernisierung
Der Ausweis liefert nicht nur eine Effizienz-Bewertung, sondern enthält auch Empfehlungen für Energieeffizienz-Maßnahmen. Wer diese Informationen gezielt nutzt, kann Sanierungsprojekte besser planen und langfristig Kosten sparen.
🏠 Fazit: Mehr Transparenz – aber auch mehr Pflichten
Der neue EU-Energieausweis bringt vor allem eines: mehr Vergleichbarkeit und Transparenz beim Energiestatus von Immobilien. Gleichzeitig erweitert er die Pflicht-Anlässe für die Vorlage – was Eigentümer unbedingt beachten sollten, um Bußgelder oder Verzögerungen bei Verkauf und Vermietung zu vermeiden.
Für Immobilieneigentümer heißt das vor allem eins: Jetzt aktiv werden, früh planen und den Energieausweis rechtzeitig aktualisieren.