Abschreibung für Vermieter: Nachweis der Nutzungsdauer jetzt wieder leichter möglich

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Vermieter aufgepasst! Die steuerliche Abschreibung von Wohn- und Anlageimmobilien wird in Deutschland wieder praktischer und weniger bürokratisch. Was bedeutet das konkret für dich als Eigentümer oder Immobilieninvestor?

Bei vermieteten Gebäuden kannst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen langen Zeitraum steuerlich abschreiben – klassischerweise über 33 ⅓, 40 oder sogar 50 Jahre. Entscheidend für die Höhe der jährlichen Abschreibung ist dabei die sogenannte Nutzungsdauer des Gebäudes: je kürzer diese angesetzt wird, desto höher ist der Abschreibungsbetrag pro Jahr – und desto mehr sinkt deine Steuerlast.

Bisher war es in der Praxis oft schwierig, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen: Ein Verwaltungsschreiben hatte in den vergangenen Jahren enge Vorgaben gemacht und viele Finanzämter verlangten teure Gutachten nach starren Kriterien. Gerade kleinere Vermieter standen so vor hohen Hürden, wenn sie eine höhere jährliche Abschreibung nutzen wollten.

Jetzt ändert sich das: Die Finanzverwaltung hat die strengen Vorgaben aufgehoben und setzt wieder die allgemeinere Rechtsprechung in den Mittelpunkt. Es gibt keine verbindlichen methodischen Vorgaben mehr, welche Art von Nachweis du erbringen musst. Maßgeblich ist allein, dass dein Nachweis sachlich geeignet und nachvollziehbar ist – also plausibel darlegt, warum dein Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat.

Das bedeutet:

  • Mehr Flexibilität: Du musst dich nicht mehr an ein bestimmtes Gutachten-Format oder bestimmte Gutachter halten.

  • Weniger Bürokratie: Der Aufwand für den Nachweis wird für viele Vermieter spürbar geringer.

  • Steuerliche Vorteile nutzen: Eine realistisch ermittelte kürzere Nutzungsdauer kann zu deutlich höheren Abschreibungen und damit zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

Für dich als Vermieter heißt das: Du kannst jetzt wieder stärker Faktoren wie technischen Zustand, wirtschaftlichen Verschleiß, bauliche Besonderheiten oder Nutzungseinschränkungen deiner Immobilie in den Nachweis einbeziehen. Dadurch steigen die Chancen, eine verkürzte Nutzungsdauer erfolgreich beim Finanzamt durchzusetzen – ohne teure Zusatzhürden.

Kurz gesagt: Die steuerliche Abschreibung wird wieder fairer und praktikabler – ein echter Vorteil für alle, die in vermietete Immobilien investieren oder bereits solche Objekte besitzen.

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