Als Ärztin oder Arzt profitieren Sie zumeist von einem hohen persönlichen Einkommen – oft im Spitzensteuersatzbereich. Zudem verfügen Sie über ein langfristiges Anlageinteresse, möchten Vermögen nachhaltig sichern und rechtlich absichern. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, Ihre Immobilieninvestment-Strategie sorgfältig zu prüfen.
1. Steuern auf Mieteinnahmen
-
Privatperson: Mieteinkünfte unterliegen der individuellen Einkommensteuer – bei Ärztinnen und Ärzten oft bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag.
-
Immobilien-GmbH: Körperschaftsteuerpauschale von etwa 15 % (zzgl. Soli) – häufig deutlich unter dem persönlichen Höchststeuersatz. Gewerbesteuer kann entfallen, wenn die GmbH rein vermögensverwaltend bleibt.
Fazit: Für hohe Mieteinnahmen kann eine GmbH steuerlich deutlich entlasten.
2. Spekulationsfrist und Verkaufssteuer
-
Privatperson: Verkauf von Immobilien nach mindestens 10 Jahren steuerfrei – ein großer Vorteil bei langfristigem Halt.
-
GmbH: Kein Spekulationsprivileg – Gewinne aus dem Verkauf werden immer steuerlich belastet.
Fazit: Wer auf langfristige Wertsteigerung setzt, profitiert privat von der Spekulationsfrist.
3. Haftung & Struktur
-
Privatperson: Volle persönliche Haftung – Ihr Vermögen ist ungeschützt.
-
GmbH: Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen – Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
Fazit: Rechtliche Sicherheit und klare Trennung zwischen privat und geschäftlich sind wichtig – besonders in Berufen mit hoher Verantwortung.
4. Aufwand und Kosten
-
Privatperson: Einfachere Verwaltung – keine verpflichtenden Jahresabschlüsse, Buchführung oder Notarkosten.
-
GmbH: Erhebliche Gründungskosten (Notar, Handelsregister, GmbH-Stammkapital ab 25.000 EUR) und laufende Kosten (Buchhaltung, Bilanz, Beratung).
Fazit: Für kleinere Portfolios kann der Verwaltungsaufwand die steuerlichen Vorteile überwiegen.
5. Flexibilität & Nachfolge
-
Privatperson: Flexibler Verkauf nach eigenen Vorstellungen – steuerfrei nach 10 Jahren, Direktnutzung möglich.
-
GmbH: Ausschüttungen unterliegen Kapitalertragsteuer. Immobilien gehören der GmbH: Eigennutzung nur gegen Miete.
-
Zudem kann eine GmbH eine strukturierte Übergabe ermöglichen – z. B. Verkauf der Anteile statt einzelner Immobilien.
Fazit: Für geplante familieninterne Übergabe und klare Struktur kann die GmbH vorteilhaft sein. Für persönliche Flexibilität ist der Privatbesitz günstiger.
6. Wann lohnt sich was?
Privatinvestition – falls:
-
Sie auf steuerfreien Verkauf nach 10 Jahren setzen.
-
Ihr Portfolio überschaubar ist (z. B. 1–2 Eigentumswohnungen).
-
Sie von einfacher Verwaltung und Flexibilität profitieren möchten.
GmbH-Investition – falls:
-
Sie ein größeres Immobilienportfolio aufbauen (mehrere Objekte).
-
Sie hohe laufende Mieteinnahmen generieren.
-
Reinvestition im Unternehmen (Thesaurierung) geplant ist.
-
Haftungsbeschränkung und Nachfolgeregelung mit klaren Strukturen wichtig sind.
-
Sie bereit sind, Beratungskosten und laufende Verwaltung zu tragen.
Empfehlung für Ärzte
-
Bestandsaufnahme: Portfoliogröße, Mieteinnahmen, geplanter Anlagehorizont.
-
Steuerliche Simulation: Vergleich der Nettoerträge unter beiden Modellen.
-
Beratung einholen: Steuerberater mit Erfahrung in Immobilien und GmbH-Struktur.
-
Langfristig planen: Kombination denkbar – z. B. einzelne Immobilien privat, andere über GmbH.
Beispiel-Szenario:
-
Dr. A kauft eine Eigentumswohnung privat: Nach 10 Jahren steuerfrei verkaufbar – ideal für späteren Privatgebrauch im Alter.
-
Dr. B, mit drei vermieteten Wohnungen, investiert über eine Immobilien-GmbH: Spart deutlich Steuern auf Einnahmen, kann Gewinne im Unternehmen reinvestieren und schützt sein Privatvermögen.
Fazit: Maßgeschneiderte Strategie ist entscheidend
-
Privat: Klar, einfach, steuerfrei möglich – aber weniger steueroptimiert.
-
GmbH: Steuerlich effizient bei hohem Volumen, aber komplexer und kostenintensiver.
Für Ärztinnen und Ärzte mit langfristiger, strukturierter Vermögenssicherung lohnt sich häufig die Überlegung einer GmbH-Lösung – unter fachkundiger Beratung.