Miete ist nicht gleich Miete – das steckt hinter den Begriffen
Wenn es um Immobilien geht – sei es als Mieter oder als Eigentümer – begegnet man häufig den Begriffen Kaltmiete, Warmmiete und Hausgeld. Doch was steckt eigentlich dahinter? Welche Kosten sind steuerlich absetzbar und welche nicht? Dieser Beitrag klärt verständlich auf und gibt einen kompakten Überblick.
Kaltmiete vs. Warmmiete – wo liegt der Unterschied?
Kaltmiete
Die Kaltmiete ist die „nackte“ Miete – also der Betrag, den der Mieter für die reine Nutzung der Wohnräume bezahlt. Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr sind nicht enthalten.
Warmmiete
Die Warmmiete ergibt sich aus der Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten (auch als Betriebskosten bekannt). Dazu gehören beispielsweise:
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Heiz- und Warmwasserkosten
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Allgemeinstrom für Hausflur & Keller
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Müllabfuhr & Straßenreinigung
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Hausmeister, Gebäudereinigung
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Gartenpflege
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Gebäudeversicherung
Was ist das Hausgeld – und wer zahlt es?
Das Hausgeld betrifft ausschließlich Eigentümer von Wohnungen (z. B. in einer Eigentümergemeinschaft / WEG) und wird monatlich an die Hausverwaltung gezahlt. Es deckt die laufenden Kosten der Immobilie – vergleichbar mit Nebenkosten, jedoch mit einer anderen Kostenstruktur.
Bestandteile des Hausgelds:
| Kostenart | Auf Mieter umlegbar? | Steuerlich absetzbar für Vermieter? |
|---|---|---|
| Umlagefähige Betriebskosten | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Heizkosten, Warmwasser | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Hausmeisterkosten (teilweise) | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Gebäudeversicherung, Gartenpflege etc. | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltung, Instandhaltungsrücklagen) | ❌ Nein | ✅ Ja (teilweise) |
Steuerliche Absetzbarkeit – was kann der Vermieter geltend machen?
Für Vermieter ist es essenziell zu wissen, welche Kosten steuerlich absetzbar sind – also als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Absetzbar:
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Reparaturen und Instandhaltung (z. B. Dach, Fenster, Heizung)
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Abschreibungen auf das Gebäude (AfA)
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Zinsen für Immobilienkredite (nicht Tilgung!)
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Hausverwaltergebühren
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Steuerberatungskosten
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Nicht umlagefähiger Teil des Hausgeldes
Nicht absetzbar:
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Umlagefähige Betriebskosten (zahlt der Mieter)
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Tilgung von Krediten (nur Zinsen sind relevant)
Beispielrechnung: So setzen sich Miete und Hausgeld zusammen
| Position | Betrag monatlich |
|---|---|
| Kaltmiete | 800,00 € |
| + Betriebskosten (umlagefähig) | 200,00 € |
| = Warmmiete | 1.000,00 € |
| Hausgeld (gesamt) | 300,00 € |
| – Davon umlagefähig | 200,00 € |
| – Nicht umlagefähig, steuerlich absetzbar | 50,00 € |
| – Nicht umlagefähig, nicht steuerlich absetzbar | 50,00 € |
Fazit: Transparenz schafft Klarheit
Wer die Unterschiede zwischen Kaltmiete, Warmmiete und Hausgeld kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen – egal ob als Mieter oder Vermieter. Die steuerliche Betrachtung ist besonders für Eigentümer von Bedeutung, um kein Geld zu verschenken.
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